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Vorratsdatenspeicherung in die Tonne treten – keine Sicherheit für den Kapitalismus!

escapeDerzeit versuchen SPD und CDU erneut die Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu drücken, gerechtfertigt durch derzeit angeblich bestehende „Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr„. Dies ist bekanntlich nicht der erste Versuch eine solche Gesetzesregelung zu erreichen. Schon vor zwei Jahren war ein noch umfassenderer Entwurf vom Bundesverfassungsgericht gekänzelt worden. Von verschiedenen Seiten ist die derzeitige Initiative von SPD/CDU heftig kritisiert und inhaltlich als unzulänglich und falsch markiert worden. Für den 13.06.2015 mobilisiert das Bündnis „Freiheit statt Angst Dresden“ um 14 Uhr zu einer Kundgebung am Dr-Külz-Ring. Wir wollen diese unterstützen und rufen dazu auf sich dieser anzuschließen und eine linksradikale Kritik am Konzept der „Sicherheit“ in der Öffentlichkeit kund zu tun.

Als Organisation die sich der Unterstützung von von Repression betroffenen Menschen verpflichtet fühlt, haben wir einen großen Erfahrungsschatz gesammelt, wie sich staatliche Ermittlungsbehörden verhalten. Aus diesem wird recht schnell ersichtlich, dass sämtliche gesetzlichen Einschränkungen im Zweifel über Bord geworfen und tausendfach gebrochen werden. Als Maßgabe fungiert allzu oft nicht, welche gesetzlichen Befugnisse gelten, sondern wie groß die Eigenbedrohung für den Staat und seine Behörden erscheint. Im schlechtesten Fall haben Staaten die Möglichkeit rund um den Globus jede (elektronische) Kommunikation abzufangen, auszuwerten und zu manipulieren. Einerseits gilt es dagegen auf zu stehen, den das Recht auf Privatsphäre gibt es nur, weil vor uns Menschen ausdrücklich dafür gestritten haben!

Andererseits sind wir nicht damit zufrieden ein klein bisschen Recht darauf zu besitzen, dass Staaten nicht alles Wissen was wir zu tun oder zu lassen gedenken. Stattdessen streiten wir für eine Gesellschaft, in der wir keine Rechenschaftspflicht gegenüber einem abstrakten bürokratischen Apparat, sondern allenfalls gegenüber denjenigen Menschen mit denen wir leben haben. Eine Gesellschaft, in der Menschen angegriffen und eingesperrt werden, weil sie sich anstatt zu verhungern im Supermarkt bedient, anstatt obdachlos zu sein ein Haus besetzt oder sich gegen Faschist*innen organisiert haben anstatt ermordet zu werden, hat keinen Existenzanspruch. „Sicherheit“ im Kapitalismus ist nichts anderes, als dass diejenigen die sich „sicher“ fühlen, ihre eigene Existenz mit allen Mitteln gegen diejenigen durchsetzen die dies nicht können. Dass zu erreichen, sind wir tagtäglich gezwungen, anderen die eigene „Sicherheit“ zu nehmen. Der Weg zu einer freien Gesellschaft muss zwangsläufig über Kritik, Bloßstellung und Angriff auf die heutige und ihre Akteur*innen führen.

Freiheit ist nichts was wir besitzen, Freiheit muss gelebt werden!

Oder, um es mit den etwas abgewandelten Worten von Frau Angela Merkel zu sagen: Über Freiheit darf man nicht diskutieren, die muss man machen!

Kommt zur Kundgebung gegen die Vorratsdatenspeicherung:

13.06.2015 | 14 Uhr | Dr-Külz-Ring | Dresden

Mai 2015: Marco Camenisch 6. Update Nichtfreilassung.

Forensisch-psychologische Einschätzung: „Haftlockerungen“/“Resozialisierung“ jain…aber nur wenn…

Wie nach Rote-Hilfen-Info hat das Bundesgericht Ende 2014 die ein Jahr zuvor eingereichte BeschPresos_a_la_kalle_sizedwerde gegen die vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH nicht gewährte bedingte Freilassung abgelehnt aber immerhin den Beginn einer „Resozialisierung“ bzw. von „Vollzugslockerungen“ hinsichtlich des bevorstehenden Strafendes im Mai 2018 angemahnt.

Mein Rechtsvertreter forderte den „Fallverantwortlichen“ des AJVs auf, sich zur Folgeleistung (oder nicht) dieser Mahnung (und der gleichlautenden Meinung zweier Gefängnisse) zu äussern. Der Verantwortliche erklärte, man müsse wohl mal in diesem Sinne vorgehen, aber zuerst eine (nicht unbedingt bindende) sogenannte ROS-Abklärung (Risikoorientierter Strafvollzug) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes einholen.

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Zum Fall des Marco Camenisch

marcoliberoZur aktuellen Situation.
Marco hat in Bezug auf Hafterleichterungen (Ausgang, Urlaub etc.) und dem „Fernziel“ der „bedingten Entlassung“ vom Amt für Justizvollzug in Zürich (Feldstrasse) Abtlg. 3 (u.a. für schwere Gewaltdelikte) ein 24 seitiges Schreiben bekommen. Das ganze hat die Bezeichnung „Risikoorientierte Strafvollzugsabklärung“ (ROS).
Der Fallverantwortliche hat dafür auch die forensisch psychologische Abteilung desselben Amtes bemüht, die immer nah an der „deliquenzfördernde Weltanschauung“ bleibt. Weiterlesen

Pressemitteilung der Rote Hilfe OG Dresden bezüglich der Ermittlungen zur Sachbeschädigung an der Landeszentrale für politische Bildung

Nach Irassismus_demaskierennformationen des sächsischen Innenministeriums wurde in der Nacht von 25.03. zum 26.03.2015 ein Angriff mit stumpfem Gegenständen und Farbbeuteln auf die Landeszentrale für politische Bildung verübt. In der gleichen Nacht erfolgte eine wohl „routinemässige“ Fahrradkontrolle in einem anderen Stadtteil Dresdens.

Zur Sache.
Der Betroffene wurde gegen etwa 2:40 Uhr von einer Polizeistreife aufgegriffen, welche ihn nach der Kontrolle der Fahrradrahmennummer und seiner Taschen ohne weiteres gehen ließ. Am nächsten Tag gegen 15 Uhr tauchten drei Beamte – nach Eigenaussage – des Landeskriminalamts in der Wohnung des Betroffenen auf. Nach dem vorzeigen des Durchsuchungsbeschluss verschafften sich die Beamten Zugang zur Wohnung und begannen mit einer mehrstündigen Durchsuchung. Besonderes interessiert zeigten sich die Polizist*innen, an Plakaten und Postkarten mit vermeintlichem ‚linkspolitischem‘ Hintergrund. Im Durchsuchungsbeschluss selbst werden allgemein als dunkel bis schwarz beschriebene Kleidungsstücke genannt, die wohl in irgendeiner Art und Weise in das Raster des sächsischen LKA’s passen. Zusätzlich wurde der Betroffene, unter Androhung unbestimmter Konsequenzen, mehrfach aufgefordert, ein Geständnis abzulegen. Im Anschluss wurde der Beschuldigte mit auf die Wache genommen, musste seine DNA abgeben und eine umfassende Erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen.
Die Anwendung von Hausdurchsuchungen als Maßnahme zur Durchleuchtung von linken Personenzusammenhängen ist in Dresden im Zusammenhang mit den §129 Ermittlungen der letzten Jahren umfassend bekannt geworden. Das LKA unternimmt solche Hausbesuche anscheinend schon bei minimalem Anfangsverdacht, solange nur irgendein Zusammenhang zu linken Bewegungen besteht. Zur Erinnerung, der Beschuldigte wurde mit einem Zeitunterschied von fast einer Stunde zum verübten Angriff kontrolliert! Des weiteren ist die Abnahme der DNA als intimste Information des Menschen keinesfalls akzeptabel. Mehrere Fälle des letzten Jahres zeugen vom gestiegenen Interesse der Verfolgungsbehörden an dieser Information. Das Experimentieren mit dieser Maßnahme seitens der Polizei, kann nur als Vorbereitung für spätere Massenentnahmen gedeutet werden!
Schlussendlich bleibt uns die Frage, welche Sorglosigkeit oder sogar Eifer sächsische Richter*innen dazu treibt, derartige Durchsuchungsbeschlüsse innerhalb kürzester Zeit zu unterzeichnen. Wir die Ortsgruppe Dresden der Roten Hilfe e.V. wenden uns entschieden gegen diese neuerlichen Angriffe der sächsischen Ermittlungsbehörden auf linke Personen und Strukturen!

Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!

Rote Hilfe OG Dresden

Verfahren gegen Stuttgarter Antifa, Klappe die 2.

solidemo-leipzig-2011Am 31.03.2015 fand die zweite Auflage des Verfahrens gegen einen Menschen aus Stuttgart im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 statt. Vorgeworfen wird ihm das errichten von Barrikaden und mehrere Steiwürfe. In der ersten Instanz war der Genosse zu einem Jahr Knast ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden.

Wie schon im ersten Gang war wieder ein Beamter der Soko 19|02 und ein Beamter der Bereitschaftspolizei Aachen geladen. Ersterer übte sich im sekundengenauen Analysieren von Videos und der Beschreibung von schwarzen Jacken und umgekrempelten Hosen. Spannendster Kommentar seiner seits war, dass aufgrund der zugrunde gelegten Ermittlungsmethoden, dem reinen Auswerten von Videomaterial des Tages, nicht eindeutig sicher gestellt wäre, dass der Beschuldigte auch wirklich der „Täter“ ist.

Während der Verhandlung erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, die Berufung zurück zu ziehen sollte die Verteidigung selbiges tun. Für den Fall, dass die Verteidigung nicht auf dieses Angebot eingeht, findet die nächste Verhandlung am 16. April 2015 statt.

Radio-Interview mit einem Betroffenen zur Einstellung seines §129-Verfahrens

j0314086Im coloRadio, einem Freien Radio aus Dresden gab es ein längeres Gespräch mit einer Person, die im Zusammenhang mit Antinazi-Protesten in Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschuldigt wurde. Sein Verfahren wurde unlängst wegen “geringer Schuld” und “mangelnden öffentlichen Interesses” eingestellt. Hier könnt ihr den Beitrag anhören und herunterladen.

Im Beitrag geht es um das Instrumentarium der Polizei, die Konzepte der Staatsanwaltschaft, die Solidarität der linken Szene, technische Aspekte usw.

Erste Einstellung im §129-Verfahren wegen Antifa-Sportgruppe

einstellung-aktenIm §129-Verfahren gegen die sogenannte „Antifa Sportgruppe“ hat sich etwas bewegt. So gibt es nach vier Jahren eine Einstellung. Wir reden von vier Jahren „angestrengter“ Ermittlung mit so ziemlich allem was die Repressionsmaschinerie so zu bieten hat. Von Hausdurchsuchungen, über Observationen, Telefon-und Internetüberwachungen usw. usf..

Das es nun eine Einstellung gegenüber einem der Betroffenen gibt, der als „Rädelsführer“ gehandelt wurde, zeigt einmal mehr, daß dieser §129 zum Ausschnüffeln von Szenen, in diesem Fall der linksradikalen Szene erschaffen wurde. Dafür das jetzt von Seiten der Staatsanwaltschaft festgestellt wird, daß eine „geringfügige Schuld“ § 153 StPO vorliegt und der „Rädelsführer“ keiner mehr ist, wurde sehr viel Staub aufgewirbelt. Das hat freilich Kalkül. Noch sind aber mindestens 24 AktivistInnen im Verfahren. Sie schnüffeln weiter. Ist ja schließlich ihr Job. Unserer Ansicht nach ist es wichtig, weiter aktiv zu bleiben und dabei wachsam zu sein.

Mehr Informationen:

26. Juni: Infoveranstaltung zu einem Verfahren wegen den Protesten vom 19. Februar 2011

solidemo-leipzig-2011Infoveranstaltung zu dem Verfahren gegen einen Stuttgarter Antifa, der wegen „Gefährlicher Körperverletzung“, die er am 19. Februar 2011 begangen haben soll angeklagt ist. Vorgeworfen werden, u.a. mehrere Steinwürfe und Barrikadenbau.

Als Beweismittel sind hochauflösende Videoaufnahmen der Aktionen aufgeführt, die aus der protestierenden Menge heraus aufgenommen wurden. Sie stammen laut Aktenmaterial von nicht näher benannten Zeugen, die nicht zur Polizei gehören. Außerdem wird auf Foto / Filmaufnahmen von Polizeikameras zurückgegriffen, die ihn unvermummt an anderer Stelle bei den Protesten in Dresden an diesem Tag zeigen. Beim Abgleich dieser Aufnahmen miteinander, wollen die Bullen ihn anhand äußerer Merkmale von Schuhen, Jacke und Hose in der Menge vermummter GenossInnen bei der Durchführung der oben genannten Aktionen wiedererkannt haben. Die Verhandlung findet einen Tag später, 27.6. um 9:00 Uhr am Dresdener Amtsgericht statt. Eine solidarische Prozessbegleitung ist erwünscht!

INFO-VERANSTALTUNG
ZUM PROZESS GEGEN EINEN ANTIFA
DONNERSTAG | 26. JUNI | 20 UHR

INFOLADEN – AZ CONNI
SOLIDARISCHE PROZESS-
BEOBACHTUNG IST ERWÜNSCHT

FREITAG | 27. JUNI | 09 UHR
AMTSGERICHT DRESDEN