Schlagwort-Archive: Gerichtsverfahren

Mai 2015: Marco Camenisch 6. Update Nichtfreilassung.

Forensisch-psychologische Einschätzung: „Haftlockerungen“/“Resozialisierung“ jain…aber nur wenn…

Wie nach Rote-Hilfen-Info hat das Bundesgericht Ende 2014 die ein Jahr zuvor eingereichte BeschPresos_a_la_kalle_sizedwerde gegen die vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH nicht gewährte bedingte Freilassung abgelehnt aber immerhin den Beginn einer „Resozialisierung“ bzw. von „Vollzugslockerungen“ hinsichtlich des bevorstehenden Strafendes im Mai 2018 angemahnt.

Mein Rechtsvertreter forderte den „Fallverantwortlichen“ des AJVs auf, sich zur Folgeleistung (oder nicht) dieser Mahnung (und der gleichlautenden Meinung zweier Gefängnisse) zu äussern. Der Verantwortliche erklärte, man müsse wohl mal in diesem Sinne vorgehen, aber zuerst eine (nicht unbedingt bindende) sogenannte ROS-Abklärung (Risikoorientierter Strafvollzug) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes einholen.

Weiterlesen

Verfahren gegen Stuttgarter Antifa, Klappe die 2.

solidemo-leipzig-2011Am 31.03.2015 fand die zweite Auflage des Verfahrens gegen einen Menschen aus Stuttgart im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 statt. Vorgeworfen wird ihm das errichten von Barrikaden und mehrere Steiwürfe. In der ersten Instanz war der Genosse zu einem Jahr Knast ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden.

Wie schon im ersten Gang war wieder ein Beamter der Soko 19|02 und ein Beamter der Bereitschaftspolizei Aachen geladen. Ersterer übte sich im sekundengenauen Analysieren von Videos und der Beschreibung von schwarzen Jacken und umgekrempelten Hosen. Spannendster Kommentar seiner seits war, dass aufgrund der zugrunde gelegten Ermittlungsmethoden, dem reinen Auswerten von Videomaterial des Tages, nicht eindeutig sicher gestellt wäre, dass der Beschuldigte auch wirklich der „Täter“ ist.

Während der Verhandlung erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, die Berufung zurück zu ziehen sollte die Verteidigung selbiges tun. Für den Fall, dass die Verteidigung nicht auf dieses Angebot eingeht, findet die nächste Verhandlung am 16. April 2015 statt.

26. Juni: Infoveranstaltung zu einem Verfahren wegen den Protesten vom 19. Februar 2011

solidemo-leipzig-2011Infoveranstaltung zu dem Verfahren gegen einen Stuttgarter Antifa, der wegen „Gefährlicher Körperverletzung“, die er am 19. Februar 2011 begangen haben soll angeklagt ist. Vorgeworfen werden, u.a. mehrere Steinwürfe und Barrikadenbau.

Als Beweismittel sind hochauflösende Videoaufnahmen der Aktionen aufgeführt, die aus der protestierenden Menge heraus aufgenommen wurden. Sie stammen laut Aktenmaterial von nicht näher benannten Zeugen, die nicht zur Polizei gehören. Außerdem wird auf Foto / Filmaufnahmen von Polizeikameras zurückgegriffen, die ihn unvermummt an anderer Stelle bei den Protesten in Dresden an diesem Tag zeigen. Beim Abgleich dieser Aufnahmen miteinander, wollen die Bullen ihn anhand äußerer Merkmale von Schuhen, Jacke und Hose in der Menge vermummter GenossInnen bei der Durchführung der oben genannten Aktionen wiedererkannt haben. Die Verhandlung findet einen Tag später, 27.6. um 9:00 Uhr am Dresdener Amtsgericht statt. Eine solidarische Prozessbegleitung ist erwünscht!

INFO-VERANSTALTUNG
ZUM PROZESS GEGEN EINEN ANTIFA
DONNERSTAG | 26. JUNI | 20 UHR

INFOLADEN – AZ CONNI
SOLIDARISCHE PROZESS-
BEOBACHTUNG IST ERWÜNSCHT

FREITAG | 27. JUNI | 09 UHR
AMTSGERICHT DRESDEN