Am 31.03.2015 fand die zweite Auflage des Verfahrens gegen einen Menschen aus Stuttgart im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 statt. Vorgeworfen wird ihm das errichten von Barrikaden und mehrere Steiwürfe. In der ersten Instanz war der Genosse zu einem Jahr Knast ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden.
Wie schon im ersten Gang war wieder ein Beamter der Soko 19|02 und ein Beamter der Bereitschaftspolizei Aachen geladen. Ersterer übte sich im sekundengenauen Analysieren von Videos und der Beschreibung von schwarzen Jacken und umgekrempelten Hosen. Spannendster Kommentar seiner seits war, dass aufgrund der zugrunde gelegten Ermittlungsmethoden, dem reinen Auswerten von Videomaterial des Tages, nicht eindeutig sicher gestellt wäre, dass der Beschuldigte auch wirklich der „Täter“ ist.
Während der Verhandlung erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, die Berufung zurück zu ziehen sollte die Verteidigung selbiges tun. Für den Fall, dass die Verteidigung nicht auf dieses Angebot eingeht, findet die nächste Verhandlung am 16. April 2015 statt.