Nach meiner Versetzung im November 2015 von Bostadel nach Saxerriet in das „Geschlossene Übergangs Abteil“ (GÜA) fand am 10. Dezember 2015 eine „Übertrittsitzung“ mit der Direktion Saxerriet, dem Fallverantwortlichen Amt für Justizvollzug Zürich und meinem Rechtsvertreter statt, wo die folgenden nun schon stattgefundenen „Schritte“ entschieden und anschliessend verfügt wurden:
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Nachdem Marco nun schon etliche Jahre im Schweizer Knastsystem verbringt und sich zuletzt auch einige Psychater*innen für seine „geistige Krankheit“ – seine politische Einstellung also – interessierten, gibt es nun auch einmal bessere Nachrichten zu berichten. Der Bewährungs- und Vollzugsdienst des kantonalen Amtes für Justizvollzug ordnete endlich Schritte in Richtung Strafvollzugslockerung bei Marco an. Im Knast wird er aber dennoch bis Mai 2018 bleiben müssen.
Marcos Addresse:
Marco Camenisch PF1 CH- 9465 Salez
Hier findet ihr noch einen Audiobeitrag zum Thema:
http://www.radioflora.de/contao/index.php/Beitrag/items/neues-zu-dem-gefangenen-marco-camenisch-aus-der-schweiz.html
Einmal mehr: Freiheit für alle Gefangenen! Knäste zu Baulücken!
7. Update Nichtfreilassung Marco Camenisch
28. September 2015: Nach dem x-ten Wechsel des „Fallverantwortlichen“ fand im Rahmen der „Vollzugskoordinationssitzung III“ am 27. Juli 2015 die Anhörung des Unterzeichnenden statt. Anwesend waren: der „Fallverantwortliche“ und eine Protokollführerin vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH; der Sozialarbeiter, seine Praktikantin und die Vollzugsverantwortliche (in etwa Vizedirektorin) vom Knast Bostadel; mein Anwalt.
Ich nahm teil, weil meine Voraussetzungen, bzw. Vorschläge zu realen „Öffnungsschritten“ abgesehen von den irren „ROS-Empfehlungen“ des forensisch-psychiatrischen Dienstes des AJV soweit erfüllt schienen. Tatsächlich hatte das AJV den „halboffenen“ Knast Saxerriet im Kanton Sankt Gallen angefragt, ob man mich für „Vollzugsöffnungen“ aufnehmen wolle und mir wurde die Kopie der ± positiven Antwort vom Saxerriet präsentiert.
Biografie über das Leben von Marco Camenisch erschienen!
Rezension von Thomas Meyer-Falk
Nicht oft ereignet sich, dass über einen noch lebenden Gefangenen eine Biografie publiziert wird. Im April 2015 erschien im Schweizer Echtzeit Verlag (http://www.echtzeit.ch) ein rund 200 Seiten starkes Buch über Leben, Kampf, Widerstand und Liebe des nicht nur in der Schweiz bekannten Anarchisten Marco Camenisch. Weiterlesen
Mai 2015: Marco Camenisch 6. Update Nichtfreilassung.
Forensisch-psychologische Einschätzung: „Haftlockerungen“/“Resozialisierung“ jain…aber nur wenn…
Wie nach Rote-Hilfen-Info hat das Bundesgericht Ende 2014 die ein Jahr zuvor eingereichte Beschwerde gegen die vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH nicht gewährte bedingte Freilassung abgelehnt aber immerhin den Beginn einer „Resozialisierung“ bzw. von „Vollzugslockerungen“ hinsichtlich des bevorstehenden Strafendes im Mai 2018 angemahnt.
Mein Rechtsvertreter forderte den „Fallverantwortlichen“ des AJVs auf, sich zur Folgeleistung (oder nicht) dieser Mahnung (und der gleichlautenden Meinung zweier Gefängnisse) zu äussern. Der Verantwortliche erklärte, man müsse wohl mal in diesem Sinne vorgehen, aber zuerst eine (nicht unbedingt bindende) sogenannte ROS-Abklärung (Risikoorientierter Strafvollzug) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes einholen.
Zum Fall des Marco Camenisch
Zur aktuellen Situation.
Marco hat in Bezug auf Hafterleichterungen (Ausgang, Urlaub etc.) und dem „Fernziel“ der „bedingten Entlassung“ vom Amt für Justizvollzug in Zürich (Feldstrasse) Abtlg. 3 (u.a. für schwere Gewaltdelikte) ein 24 seitiges Schreiben bekommen. Das ganze hat die Bezeichnung „Risikoorientierte Strafvollzugsabklärung“ (ROS).
Der Fallverantwortliche hat dafür auch die forensisch psychologische Abteilung desselben Amtes bemüht, die immer nah an der „deliquenzfördernde Weltanschauung“ bleibt. Weiterlesen