Sicherungsverwahrung – eine Maßregel der Nazis?!

Etwas verspätet hier noch ein Text von Thomas Meyer-Falk aus der JVA in Freiburg. Viel Spaß beim lesen!

Sicherungsverwahrung – eine Maßregel der Nazis?!

Immer wieder wird in Zweifel gezogen, dass es die Nationalsozialisten gewesen sind, welche die Maßregel der Sicherungsverwahrung eingeführt haben. Deshalb heute dieser Zwischenruf.

Die Zweifler: Erst vor kurzem hat eine/e anonyme/r KommentatorIn zu einem Artikel von Smily( https://linksunten.indymedia.org/de/node/190531) die These aufgestellt, die Sicherungsverwahrung sei „schon in der Weimarer Republik durch das Parlament gewunken“ worden und erst „nach der Machtergreifung Hitlers in Kraft“ getreten.

Die Fakten: Eingeführt wurde die Sicherungsverwahrung mit ‚Gewohnheits-verbrechergesetz‘ vom 24.11.1933 (vgl. Reichsgesetzblatt 1933, S.995 ff ). Es trifft allerdings zu, dass schon während der Weimarer Republik die Einführung der SV diskutiert wurde, jedoch kein geringerer als Kurt Tucholsky, engagierte sich nachdrücklich und erfolgreich gegen solche Pläne (‚Nieder mit der Sicherungsverwahrung‘ in ‚Die Weltbühne‘ 1928, S.838,vgl.(http://www.textlog.de/tucholsky-verwahrung.html). Weiter wird gelegentlich behauptet, die SV sei während des NS-Reichs kaum oder nie zur Anwendung gekommen. Schon 1934 wurde in 3.723 Fällen die SV verhängt. Sicherungsverwahrte galten als „unwertes Leben in höchster Potenz“ (zitiert nach Tobias Mushoff, ‚Strafe-Maßregel-Sicherungsverwahrung‘, S.25, Fußnote 118). Die vorgenannte Äußerung stammt vom damaligen Reichsjustizminister THIERACK. Dieser fuhr in einem ‚Richterbrief‘ von 1944 fort, das Strafrecht diene „der Auslese, Reinigung und Gesunderhaltung unseres Volkes“. Schon 1942 vereinbarten Thierack und der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, die -Zitat- „Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit“ (vgl. Mushoff, a.a.O., S. 25), dazu zählten auch die Sicherungsverwahrten. Alleine im Lager Mauthausen starben bis Februar 1944 insgesamt 6.736 „SV-Häftlinge“.

Geborene VerbrecherInnen !?: Die hinter der Einführung der SV stehende biologistische Sichtweise, bei ‚Gewohnheitsverbrechern‘ handele es sich um ‚biologistisch-determinierte‘ Kriminelle, um ‚Minderwertige‘ und ‚Schädlinge‘ mag nicht ausschließlich in der nationalsozialistischen Ideologie zu finden sein, aber unstreitig passte diese Sichtweise zu dem zutiefst ‚rassistischen, völkischen und nationalistischen Gedankengut‘ (vgl. die sehr instruktive Bachelor-Arbeit von Herrn B. , vorgelegt an der Philipps-Universität Marburg am 29.06.2015, ‚Geborene VerbrecherInnen? Der biologisierende Diskurs in der Kriminologie am Beispiel der Sicherungsverwahrung in Deutschland‘ (http://ow.ly/WNc9N).

Resümee: Weshalb immer wieder bestritten wird, dass die Sicherungsverwahrung durch die Nationalsozialisten eingeführt wurde, kann nicht wirklich erklärt werden. Dass sich heute die Haftbedingungen von jenen der NS-Zeit mehr als nur erheblich unterscheiden, das liegt offen auf der Hand. Der Hinweis auf den Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes im November 1933 soll deutlich machen, dass Denkfiguren durchaus die Jahrzehnte überdauert haben. Heutzutage würde zwar kein Gericht, kein Personal einer JVA davon sprechen, es gehe um die ‚Unschädlichmachung‘ von ‚verbrecherischen Schädlingen‘;allerdings schwingt genau diese Vorstellung bei allen Entscheidungen mit. Denn rational lässt sich die Beibehaltung der SV nicht erklären. Alle einschlägigen Untersuchungen belegen nachdrücklich, dass weit über 50 Prozent aller Gefährlichkeitsprognosen im Bereich der SV schlicht falsch sind. Falsch im Sinne einer den Insassen zu Unrecht unterstellten Rückfallgefahr. Hunderte von Menschen werden weggesperrt, vielfach bis zum Tode; man macht sie also, im Sinne der Vorgaben von 1933 ‚unschädlich‘. Die paar (Pseudo)Privilegien die man den Insassen sich zu gewähren herablässt, können nicht ansatzweise den Verlust der Freiheit aufwiegen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)                                                 Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com

P.S.: Herzliche und solidarische Grüße an dieser Stelle an Smily! Mittlerweile seit drei Jahren entzieht er sich erfolgreich den Repressionsorganen, die ihn nur zu gerne wieder einknasten würden! Freiheit wird einem niemals gegeben – wir müssen sie uns nehmen!