Im §129-Verfahren gegen die sogenannte „Antifa Sportgruppe“ hat sich etwas bewegt. So gibt es nach vier Jahren eine Einstellung. Wir reden von vier Jahren „angestrengter“ Ermittlung mit so ziemlich allem was die Repressionsmaschinerie so zu bieten hat. Von Hausdurchsuchungen, über Observationen, Telefon-und Internetüberwachungen usw. usf..
Das es nun eine Einstellung gegenüber einem der Betroffenen gibt, der als „Rädelsführer“ gehandelt wurde, zeigt einmal mehr, daß dieser §129 zum Ausschnüffeln von Szenen, in diesem Fall der linksradikalen Szene erschaffen wurde. Dafür das jetzt von Seiten der Staatsanwaltschaft festgestellt wird, daß eine „geringfügige Schuld“ § 153 StPO vorliegt und der „Rädelsführer“ keiner mehr ist, wurde sehr viel Staub aufgewirbelt. Das hat freilich Kalkül. Noch sind aber mindestens 24 AktivistInnen im Verfahren. Sie schnüffeln weiter. Ist ja schließlich ihr Job. Unserer Ansicht nach ist es wichtig, weiter aktiv zu bleiben und dabei wachsam zu sein.
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