Nach Informationen des sächsischen Innenministeriums wurde in der Nacht von 25.03. zum 26.03.2015 ein Angriff mit stumpfem Gegenständen und Farbbeuteln auf die Landeszentrale für politische Bildung verübt. In der gleichen Nacht erfolgte eine wohl „routinemässige“ Fahrradkontrolle in einem anderen Stadtteil Dresdens.
Zur Sache.
Der Betroffene wurde gegen etwa 2:40 Uhr von einer Polizeistreife aufgegriffen, welche ihn nach der Kontrolle der Fahrradrahmennummer und seiner Taschen ohne weiteres gehen ließ. Am nächsten Tag gegen 15 Uhr tauchten drei Beamte – nach Eigenaussage – des Landeskriminalamts in der Wohnung des Betroffenen auf. Nach dem vorzeigen des Durchsuchungsbeschluss verschafften sich die Beamten Zugang zur Wohnung und begannen mit einer mehrstündigen Durchsuchung. Besonderes interessiert zeigten sich die Polizist*innen, an Plakaten und Postkarten mit vermeintlichem ‚linkspolitischem‘ Hintergrund. Im Durchsuchungsbeschluss selbst werden allgemein als dunkel bis schwarz beschriebene Kleidungsstücke genannt, die wohl in irgendeiner Art und Weise in das Raster des sächsischen LKA’s passen. Zusätzlich wurde der Betroffene, unter Androhung unbestimmter Konsequenzen, mehrfach aufgefordert, ein Geständnis abzulegen. Im Anschluss wurde der Beschuldigte mit auf die Wache genommen, musste seine DNA abgeben und eine umfassende Erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen.
Die Anwendung von Hausdurchsuchungen als Maßnahme zur Durchleuchtung von linken Personenzusammenhängen ist in Dresden im Zusammenhang mit den §129 Ermittlungen der letzten Jahren umfassend bekannt geworden. Das LKA unternimmt solche Hausbesuche anscheinend schon bei minimalem Anfangsverdacht, solange nur irgendein Zusammenhang zu linken Bewegungen besteht. Zur Erinnerung, der Beschuldigte wurde mit einem Zeitunterschied von fast einer Stunde zum verübten Angriff kontrolliert! Des weiteren ist die Abnahme der DNA als intimste Information des Menschen keinesfalls akzeptabel. Mehrere Fälle des letzten Jahres zeugen vom gestiegenen Interesse der Verfolgungsbehörden an dieser Information. Das Experimentieren mit dieser Maßnahme seitens der Polizei, kann nur als Vorbereitung für spätere Massenentnahmen gedeutet werden!
Schlussendlich bleibt uns die Frage, welche Sorglosigkeit oder sogar Eifer sächsische Richter*innen dazu treibt, derartige Durchsuchungsbeschlüsse innerhalb kürzester Zeit zu unterzeichnen. Wir die Ortsgruppe Dresden der Roten Hilfe e.V. wenden uns entschieden gegen diese neuerlichen Angriffe der sächsischen Ermittlungsbehörden auf linke Personen und Strukturen!
Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!
Rote Hilfe OG Dresden