Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe. Die Ortsgruppe spricht außerdem eine Empfehlung für die Förderung aus.
Der Regelsatz beträgt 50% auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Kürzungen/Erhöhungen sind jedoch im Einzelfall möglich und werden durch den Bundesvorstand entschieden. Deinen fertigen Antrag schickst du entweder per Mail oder per Post an deine Ortsgruppe.
Was muss der Antrag enthalten?
1. Basisdaten:
- Name
- Adresse
- möglichst Telefon und E-Mail
- unbedingt IBAN und BIC
2. Schilderung des Vorfalls und politische Einordnung:
- Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren oder den Prozess?
- An was für einer politische Aktion hast du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
- Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
- Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozeß stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig
- Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
- Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
- Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
3. Dokumente der Repressionsbehörden:
- Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
4. Kostennachweis:
- Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
- Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
- Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
Weitere Hinweise
Fristen
Es ist wichtig, daß du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellst, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil, bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.
Fördersatz
Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen.
Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / eure Rechtsanwältin deshalb nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe den Regelsatz auf höhere Gebühren.
Entscheidung über den Antrag
Nach Eingang deines Antrags prüft der Bundesvorstand nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen, ob die Rote Hilfe deinen Antrag unterstützt. Dir wird mitgeteilt, ob der Antrag angenommen, abgelehnt, oder ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.
Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann zwischen 2-3 Monate dauern.
Mehr Informationen und Voraussetzungen zum Unterstützungsantrag und zur Rechtshilfe gibt es auf www.rote-hilfe.de