Unterstützungsantrag stellen

Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe.  Die Orts­grup­pe spricht außerdem eine Emp­feh­lung für die För­de­rung aus.

Der Re­gel­satz be­trägt 50% auf den Pflicht­ver­tei­di­ger­satz nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG); Kür­zun­gen/Er­hö­hun­gen sind je­doch im Ein­zel­fall mög­lich und wer­den durch den Bun­des­vor­stand ent­schie­den. Dei­nen fer­ti­gen An­trag schickst du ent­we­der per Mail oder per Post an deine Ortsgruppe.

Was muss der An­trag ent­hal­ten?

1. Ba­sis­da­ten:

  • Name
  • Adres­se
  • mög­lichst Te­le­fon und E-​Mail
  • unbedingt IBAN und BIC

2. Schil­de­rung des Vor­falls und po­li­ti­sche Ein­ord­nung:

  • Was war der An­lass für die Fest­nah­me, das Er­mitt­lungs­ver­fah­ren oder den Pro­zess?
  • An was für einer po­li­ti­sche Ak­ti­on hast du dich be­tei­ligt (z.B. kurze Be­schrei­bung und Motto der De­mons­tra­ti­on/Ak­ti­on, wo und wann hat sie statt­ge­fun­den? Wenn vor­han­den: Ko­pi­en von Auf­ruf­flug­blät­tern etc. bei­le­gen.)
  • Was wird kon­kret vor­ge­wor­fen (§§)?
  • Ver­lauf und jet­zi­ger Stand des Ver­fah­rens: Hast du eine Vor­la­dung/Straf­be­fehl/An­kla­ge­schrift be­kom­men; hat ein Pro­zeß statt­ge­fun­den; Gab es an­de­re Be­trof­fe­ne? Wie ist das Ver­fah­ren aus­ge­gan­gen? Sind wei­te­re Ge­richts-​In­stan­zen zu er­war­ten oder ist das Ver­fah­ren be­reits ab­ge­schlos­sen und das Ur­teil rechts­kräf­tig
  •  Hast du Aus­sa­gen bei der Po­li­zei/Staats­an­walt­schaft/vor Ge­richt ge­macht? Wenn ja, warum?
  • Gab/gibt es be­reits So­li­da­ri­täts-​ und Öf­fent­lich­keits­ar­beit zum Fall (wenn vor­han­den Ko­pi­en von Flug­blät­tern, Pres­se­mit­tei­lung, Me­dien­be­rich­ten)?
  • Wurde der Pro­zess po­li­tisch ge­führt (z.B. durch eine Pro­zes­ser­klä­rung) und/oder mit einer Orts­grup­pe der Roten Hilfe oder einer an­de­ren po­li­ti­schen Grup­pe ge­mein­sam vor­be­rei­tet?

3. Do­ku­men­te der Re­pres­si­ons­be­hör­den:

  • Ko­pi­en von Vor­la­dun­gen, Straf­be­feh­len, An­kla­gen, Ur­tei­len

4. Kos­ten­nach­weis:

  • Höhe der Stra­fe, Ge­richts­kos­ten, Rechts­an­walts­kos­ten
  • Kos­ten für Öf­fent­lich­keits­ar­beit (Ko­pi­en der Rech­nun­gen bei­le­gen)
  • Wurde be­reits ein Teil von an­de­ren So­li­fonds über­nom­men?
  • Sind noch wei­te­re Kos­ten zu er­war­ten?

Wei­te­re Hin­wei­se

Fris­ten

Es ist wich­tig, daß du dei­nen An­trag frühst­mög­lich bei der je­wei­li­gen Orts­grup­pe stellst, da u.a. ein An­trag spä­tes­tens 9 Mo­na­te nach einem rechts­kräf­ti­gen Ur­teil, bzw. der letz­ten An­walts­rech­nung/Ge­richts­rech­nung bei uns ein­ge­gan­gen sein muss. So kann auch eine si­che­re Be­ar­bei­tung und bei An­fra­ge eine bes­se­re Hilfe nach un­se­ren Mög­lich­kei­ten ge­währ­leis­tet wer­den.

Förd­er­satz

Der Bun­des­vor­stand hat be­schlos­sen ab dem 1. Ja­nu­ar 2006 nur noch den Re­gel­satz (der­zeit 50%) auf den Pflicht­ver­tei­di­ger­satz nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) zu be­zah­len.

Bitte des­halb dei­nen Rechts­an­walt / eure Rechts­an­wäl­tin des­halb nur den Pflicht­ver­tei­di­ger­satz zu be­rech­nen. Nur in be­grün­de­ten Fäl­len (z.B. bei be­son­ders auf­wen­di­gen Ver­fah­ren) zahlt die Rote Hilfe den Re­gel­satz auf hö­he­re Ge­büh­ren.

Ent­schei­dung über den An­trag

Nach Ein­gang dei­nes An­trags prüft der Bun­des­vor­stand nach den Maß­ga­ben der Sat­zung und der Be­schlüs­se der Bun­des­de­li­gier­ten­ver­samm­lun­gen, ob die Rote Hilfe dei­nen An­trag un­ter­stützt. Dir wird mit­ge­teilt, ob der An­trag an­ge­nom­men, ab­ge­lehnt, oder ob noch Un­ter­la­gen und/oder In­for­ma­tio­nen für eine Ent­schei­dung feh­len.

Die Be­ar­bei­tung der An­trä­ge bis zur Ent­schei­dung kann zwi­schen 2-3 Mo­na­te dau­ern.

Mehr Informationen und Voraussetzungen zum Unterstützungsantrag und zur Rechtshilfe gibt es auf www.rote-hilfe.de